Ab 2024: Spendenbegünstigung und neue Freiwilligenpauschale für Vereine
Lange hat sich die IG Kultur dafür eingesetzt, nun ist es soweit: Die Spendenbegünstigung wurde auf alle gemeinnützigen Kulturvereine ausgeweitet.
- Der Antrag kann nur durch den*die Steuerberater*in per elektronischem Formular in FinanzOnline gestellt werden.
- Er kann ab April gestellt werden.
- Wird er bis 30.04.2024 gestellt, ist die Erteilung der Spendenbegünstigung ist bis spätestens 31.10.2024 zu veröffentlichen.
- Die Begünstigung gilt jedoch rückwirkend ab 01.01.2024 – das heißt für das ganze Kalenderjahr 2024.
Neuerungen:
- Die Ausweitung der begünstigten Zwecke: Es gibt keine inhaltlichen Beschränkungen mehr, wie z.B. ausschließlich Förderung „österreichischer“ Kunst und Kultur dienende Tätigkeiten.
- Die Abschaffung der diskriminierenden Sonderanforderungen für Kultureinrichtungen: Der Verein muss z.B. nur mehr seit einem Jahr (nicht mehr drei) als gemeinnütziger Kulturverein tätig sein; eine mehrmalige Kulturförderung durch Bund oder Land ist nicht mehr erforderlich.
- Bürokratische Erleichterungen im Antragsverfahren für kleinere Vereine: Die Beantragung (und Verlängerung) kann der*die Steuerberater*in (ausschließlich) per elektronischem Formular in FinanzOnline unter Beilage der Statuten beantragen.
Gleichzeitig bringt das Reformpaket eine Neuregelung der steuerbefreiten Vergütung ehrenamtlich Tätiger:
- Unterschieden wird zwischen einer kleinen und einer großen Freiwilligenpauschale.
- Achtung: Max. € 3.000 können steuerfrei pro Kalenderjahr bezogen werden.
>> mehr auf der Website der IG Kultur
>> zur Website des Bundesministeriums für Finanzen