Museumsregistrierung in Österreich

2026 sind in der Steiermark 108 Museen positiv registriert und auf www.museen-in-oesterreich.at sichtbar. 2026 muss die Registierung durch Ausfüllen eines Online-Fragebogens erneuert werden. Auch Museen, die sich erstmals registrieren lassen möchten, können den Online-Fragebogen ausfüllen.
Was ist die Museumsregistrierung?
- Die Museumsregistrierung wurde 2014 als Qualitätssicherung von den in den Bundesländern mit Museumsangelegenheiten befassten Institutionen eingeführt, da der Begriff „Museum“ in Österreich rechtlich nicht geschützt ist. Jede Institution darf sich als Museum bezeichnen, auch wenn sich das Museumsteam nicht an den Ethischen Richtlinien von ICOM orientiert.
- Sie dient sowohl Besucher:innen als auch Fördergeber:innen als Entscheidungshilfe, wenn es darum geht, Museen von museumsähnlichen Institutionen zu unterscheiden.
- Eine Registrierung ist drei Jahre gültig und muss danach wieder erneuert werden.
Was haben mein Museum und ich von einer Registrierung?
- Für Förderungen des Bunds und des Landes Steiermark ist eine Registrierung Voraussetzung.
- Eine Registrierung ist auch die Voraussetzung für die Erlangung des Österreichischen Museumsgütesiegels.
- Die Statistik Austria zieht die Liste der registrierten Museen für international vergleichbare Statistiken heran.
- Die Registrierung ist ein Instrument für Öffentlichkeitsarbeit.
- Zudem betrachten wir von MUSIS die Gruppe der registrierten Museen als die Kerngruppe der steirischen Museen und wenden uns regelmäßig mit vertiefender Information an sie.
Welche sind die fünf zentralen Kriterien für eine Museumsregistrierung?
- Das Museum muss über eine Sammlung verfügen.
- Die Beziehung zwischen Sammlungseigentümer:in und Betreiber:in muss rechtlich geklärt und abgesichert sein.
- Über die Sammlung muss es zumindest ein einfaches Bestandsverzeichnis geben (Karteikarten, Excel-Liste).
- Es muss eine öffentlich zugängliche und längerfristig zu besichtigende (Dauer-) Ausstellung vorhanden sein und diese hat geregelte, öffentlich sichtbare Öffnungszeiten zu haben (keine Mindestöffnungszeit, aber nur „nach Vereinbarung“ ist nicht gültig).
- Die Ethischen Richtlinien von ICOM müssen bekannt sein.
Wie kann ich mein Museum registrieren lassen?
- Die Registrierung erfolgt mittels eines Online-Fragebogens zur Selbsteinschätzung, der von den Fachstellen (in der Steiermark: MUSIS) gesichtet wird.
- 2026 müssen alle registrierten Museen ihre Registrierung erneuern.
- Eine Erstregistrierung ist ebenfalls unter dem unten genannten Link möglich. Sie werden aktiv von MUSIS an die (Wieder-)Registrierung erinnert.
- Beratung und Hilfestellung bekommen Sie bei MUSIS.
Links zum Fragebogen und zu weiteren Informationen
- Online-Fragebogen zur Selbsteinschätzung - bitte bis 15.11.2026 ausfüllen!
- PDF-Version des Fragebogens als Vorschau. (PDF, 75 KB)
- Erläuterungen zum Fragebogen (PDF, 25 KB)
- Weitere Informationen zur Registrierung erhalten Sie beim Museumsbund Österreich.
Information und Kontakt
Mag.a Margit Horvath-Suntinger
+43 660 39 20 626
margit.horvath@musis.at