© Steirisches Feuerwehrmuseum \ Wim v. d.Kallen

Förderungen Land Steiermark Kultur – Einreichtermine

© Wikicommons \ Avij

Sonderförderung „Kunst und Kultur im Austausch für eine gemeinsame Zukunft: experimentell - international - demokratisch - zukunftsweisend"
Einreichtermin: 30.06.2025

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Jahresförderungen 2026
Einreichtermin: 30.09.2025

Die Bearbeitungsfrist von 14 Wochen beginnt jeweils mit den angegebenen Einreichterminen bzw. mit Vorliegen des vollständigen Ansuchens.
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Projektförderungen bei einem Förderwunsch ab € 3.500,00
Einreichtermin: 30.10.2025
für Einzelprojektförderungen im Bereich "Allgemeine Volkskultur, Museen, Denkmalpflege und Kulturgüter" (6. Förderungsbereich laut §2 Kultur- und Kunstförderungsgesetz i.d.g.F. 2005).
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Einzelprojektförderungen unter € 3.500,-
können jederzeit gestellt werden

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Land Steiermark: Kleinveranstalter*innenförderung
kann jederzeit gestellt werden

für spartenübergreifende Projekte und Allgemeine (Volks-)Kulturförderungen mit einem jährlichen Förderungsbedarf von bis zu € 3.500,00 bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen. Es kann sich sowohl um voneinander unabhängige Einzelveranstaltungen, als auch um Veranstaltungsreihen handeln.
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