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Wissenswertes zur AKM Abgabe

Als Veranstalter müssen Sie Geld an die >> AKM (Austro Mechana, die Verwertungsgesellschaft für Musikrechte in Österreich) zahlen, wenn bei Ihrer Veranstaltung urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich aufgeführt wird. Das betrifft sowohl Live-Auftritte als auch Musik, die von Tonträgern oder über Streaming-Dienste abgespielt wird.

Warum müssen Sie zahlen?
Die AKM vertritt die Rechte von Komponisten, Textern und Musikverlegern und sorgt dafür, dass sie für die Nutzung ihrer Werke vergütet werden. Die Zahlung, die Sie leisten, ist eine Lizenzgebühr für die öffentliche Nutzung dieser Werke.

Wann müssen Sie zahlen?
Sie müssen als Veranstalter Geld an die AKM zahlen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Öffentliche Aufführung: Die Musik wird in einem öffentlichen Rahmen abgespielt (z.B. Konzerte, Vereinsfeste, Partys, Weihnachtsfeiern, öffentliche Präsentationen). "Öffentlich" bedeutet, dass die Veranstaltung nicht nur für einen geschlossenen privaten Kreis gedacht ist, sondern auch andere Personen teilnehmen können.
  2. Geschützte Musik: Es handelt sich um Musik, die urheberrechtlich geschützt ist. Bei gemeinfreier Musik (z.B. klassische Werke, deren Urheber seit mehr als 70 Jahren verstorben sind) entfällt die Zahlung.
  3. Veranstalter sind Sie: Sie sind verantwortlich für die Organisation der Veranstaltung, selbst wenn jemand anderes die Musik auflegt.

Wie viel müssen Sie zahlen?
Die Gebühren hängen von verschiedenen Faktoren ab:
•    Art der Musiknutzung (Live-Musik, Hintergrundmusik, Tanzveranstaltung, etc.)
•    Größe der Veranstaltung (Anzahl der Teilnehmer, Eintrittsgelder)
•    Dauer der Musikdarbietung
Die AKM berechnet die Gebühr auf Basis eines Tarifsystems.

Was passiert, wenn Sie nicht zahlen?
Wenn Sie keine Meldung machen und die AKM später davon erfährt, kann es zu Nachzahlungen, zusätzlichen Bearbeitungsgebühren und eventuell rechtlichen Konsequenzen kommen.

Was sollten Sie tun?
•    Melden Sie Ihre Veranstaltung frühzeitig bei der AKM an.
•    Lassen Sie sich die Lizenzkosten kalkulieren.
•    Informieren Sie sich, ob es Sonderregelungen oder Pauschalen gibt (z.B. für kleine Veranstaltungen).
Falls Sie unsicher sind, ob eine Zahlungspflicht besteht, können Sie sich direkt an die AKM wenden, um Klarheit zu schaffen.

Gibt es Vergünstigungen?
Durch den von der IG Kultur Österreich und der AKM vereinbarten Rahmenvertrag nehmen Mitglieder der >> IG Kultur Begünstigungen von mindestens 40 % auf den „autonomen Tarif“ für Einzelveranstaltungen in Anspruch.