Museen haften für Handwerker*innen im Museum
Nach einer >> Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom Juni 2022 haften Museumsbetreiber*innen gegenüber Besucher*innen auch für die im Museum tätigen Handwerker*innen.
Im Anlassfall hatte ein Supermarktbetreiber durch das ungesicherte Liegenlassen eines Blechstücks auf dem Gangboden auffallend sorglos gehandelt. Der OGH fügte zu seiner Haftungsentscheidung begründend hinzu, dass es der "Lebenserfahrung" entspricht, dass Kund*innen, die ein Geschäft zum Einkaufen betreten, ihre Blicke vornehmlich auf die Verkaufsregale richten. Das gilt gleichermaßen für Museen, in denen die Blicke auf die Ausstellungsobjekte gerichtet sind.
Tipp für Museen: Bei Handwerkerarbeiten während des laufenden Betriebs unbedingt Warnschilder wegen der Reparaturarbeiten aufstellen oder sonstige Absicherungsmaßnahmen treffen.
Wir danken Dr. Wolfgang Stock vom Büro für Freizeitrecht für diesen Hinweis.
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