Covid-19 Update: Museen öffnen wieder ab 8. Februar
Stand: 08.02.2021
Alle Angaben bis auf Widerruf. Diese Seite wird laufend aktualisiert.
1.
AKTUELLE CHECKLISTE der ARGE Bundesländerplattform: Covid-19 Schutzmaßnahmen für Museen
>> Download Checkliste mit Empfehlungen für Museen (PDF, 4,01 MB)
Version 16, 8. Februar 2021 (ersetzt Version 15, 2. Februar 2021)
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Museen dürfen mit 8. Februar 2021 wieder öffnen.
- Veranstaltungen und Führungen sind nicht erlaubt.
- Die Besucher/innenzahl wurde auf 1 Person auf 20 m2 begrenzt.
- Ein Mindestabstand von 2 Meter gegenüber Personen, mit denen man nicht im selben Haushalt lebt, sollte eingehalten werden – indoor wie outdoor.
- Mitarbeiter/innen mit und ohne Besucher/innenkontakt sowie alle Besucher/innen sind IMMER zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet.
- Museumscafés müssen geschlossen bleiben.
- Ein Verweilen in allgemeinen Bereichen zur Konsumation von Speisen und Getränken ist für Besucher/innen untersagt.
- Museumsshops können geöffnet werden, als max. Öffnungszeit gilt 6 bis 19 Uhr. Auch hier gilt die Regel eine Person auf 20 m2.
2.
INFOPOSTER FÜR IHR MUSEUM
- Die neuen COVID-Poster mit FFP2-Masken und 2-Meter-Abstand:
Download Postervorlagen für Ihr Museum (deutsch/englisch) - Weitere Poster, Merkblätter und Informationen finden Sie auf der Seite der AUVA.
3.
VORLAGEN FÜR EIN PRÄVENTIONSKONZEPT
Museen müssen verpflichtend ein COVID-19-Präventionskonzept vorweisen. Das hat insbesondere zu enthalten:
- spezifische Hygienevorgaben,
- Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
- Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
- Regelungen zur Steuerung des Teilnehmeraufkommens,
- Vorgaben zur Schulung der Teilnehmer in Bezug auf Hygienemaßnahmen.
- In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf einen Online-Kurs zum Covid-Beauftragen beim Roten Kreuz hin.
>> Download Mustervorlage der Firma siflux Crowd Safety Management, Version 2 (PDF, 830 KB)
>> Download Checklisten Land Vorarlberg, Version 1 vom 01.07.2020 (PDF, 852 KB)
4.
BESUCHERiNNENREGISTRIERUNG
- Falls Sie Ihren Besucherinnen und Besuchern eine Möglichkeit zur Registrierung anbieten möchten, dürfen wir Sie auf die kostenlose App myTap verweisen (bis auf Widerruf). Diese Seite wird laufend aktualisiert.
Download der Anleitung Sichere Besucher/innenabwicklung mit myTap (PDF, 581 KB)
5. ARBEITEN IN ZEITEN VON CORONA
- FAQ zu COVID-19-Risikogruppen
- AMS-Infos zur Kurzarbeit
- ArbeitnehmerInnenschutz in Zeiten von COVID-19
- Gesamte Rechtsvorschrift für Epidemiegesetz 1950
- Arbeiterkammer Steiermark
6.
(FINANZIELLE) UNTERSTÜTZUNG FÜR MUSEEN UND KULTURVEREINE
- NPO-Fond für gemeinnützige Vereine
- IG-Kultur
- Künstler-Sozialversicherungsfonds
Für KulturvermittlerInnen bei Einnahmenausfällen in Zusammenhang mit COVID-19. - Härtefallfonds der WKO
Soforthilfe für alle Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstunternehmen (bis zu 9 Beschäftigte), KünstlerInnen oder Neue Selbstständige.
7.
BEZUGSQUELLEN FÜR SCHUTZMASSNAHMEN (AUSWAHL)
- www.glaserei-gruber.at (Plexiglasbarrieren, Steiermark, Bruck a.d. Mur)
- www.g-design.at (Plexiglasbarrieren, Niederösterreich)
- www.orgadesk.at (Plexiglasbarrieren, Tirol)
- www.shopeinrichtung.com (Plexiglasbarrieren, Wien)
- www.die-printerei.at (Plexiglasbarrieren, Wien)
- https://glasmarte.at (Glasbarrieren, Bregenz)
8.
ALLE AKTUELLEN INFORMATIONEN ERHALTEN SIE HIER:
- Museumsbund Österreich
- ICOM Österreich
- Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- AGES - Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
... und natürlich bei MUSIS, Ihrem Steirischen Museumsverband:
T: +43 (0) 0316 \ 73 86 05
E: office@musis.at
Vielen herzlichen Dank für Ihren Einsatz!